Skip to main content

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Admospherics Marketing GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Admospherics Marketing GmbH (im Nachfolgenden „Agentur“ genannt) und ihren Kunden gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

2. Sorgfalt und Vertraulichkeit

(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Informationen und die übergebenen Unterlagen nur für die Zwecke des Auftragsverhältnisses zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln.

(2) Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch zuvor, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

(3) Presseinformationen und Auskünfte über ihr Vertragsverhältnis und über die jeweils andere Partei sind zulässig. Lediglich Preise unterliegen für beide Parteien der Verschwiegenheit und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.

(2) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

(3) Der Kunde verpflichtet sich dazu, der Agentur das zur Auftragsdurchführung benötigte Informations-, Text-, Bild-, Ton- und Datenmaterial, sowie Hard- und Software innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen, sofern die vereinbarte Mitwirkungsleistung des Kunden und/oder die Art des Auftrags dies erfordern.

(4) Der Kunde stellt die Unterlagen in einem gängigen, problemlos verwertbaren, digitalen Format nach Anforderung der Agentur zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass er die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte besitzt.

(5) Der Kunde hat digital übermittelte Unterlagen frei von sog. Computerviren oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen von Schadensquellen auf einer übermittelten Datei wird die Agentur von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

4. Auftragsdurchführung

(1) Arbeitsgrundlage der Agentur sind in der Regel mindestens eines der nachfolgenden Punkte: Auftrag, Auftragsbeschreibung (Kundenbriefing), Auftragsbestätigung (Rückbriefing), Terminplan sowie der Kostenvoranschlag, jeweils in Schriftform.

(2) Die Agentur überwacht die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung aller beauftragten Entwicklungs-, Produktions- und Kommunikationsmaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Leistungen, unter Beachtung des § 1, ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.

(3) Im Verlauf der Auftragsabwicklung sind dem Kunden vor dem Arbeitsbeginn für Maßnahmen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und dadurch Mehrkosten in Höhe von mehr als 500 Euro oder in Höhe von mehr als 20% der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme verursachen, Kostenvoranschläge in Schriftform zur Genehmigung vorzulegen.

5. Rechteeinräumung

(1) Die Agentur überträgt dem Kunden an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internet-Präsenz ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Agentur wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen.

(2) Die Agentur kann auf ihrer eigenen Website den Kunden in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf Webseite des Kunden verweisen. Das Vorschaubild kann der Kunde bereitstellen, ansonsten kann die Agentur ein passendes Bild wählen.

(3) Die Agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Inhalte der Webseite, der Kampagnen oder für sonstigen Inhalten des Kunden verantwortlich. Sollte die Agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen frei.

6. Ausfallregelungen

(1) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Mitwirkung nicht fristgemäß nach, so kann die Agentur Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen Aufwendungen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der angemessenen Entschädigung ergibt sich zum einen aus der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung und zum anderen aus der Ersparnis von Aufwendungen sowie anderweitiger Verwendung der Arbeitskräfte.

(2) Ferner kann die Agentur dem Kunden zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass die Agentur bei fruchtlosem Fristablauf den Auftrag bzw. Vertrag kündigt. In diesem Falle kann die Agentur einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht in begriffenen Auslagen, verlangen. Eine weitergehende Haftung des Kunden wegen Verschuldens bleibt unberührt.

(3) Wenn der Kunde einen Auftrag abbricht, so wird er von der Agentur die angefallenen Kosten, ausfallenden Provisionen und aufgewendeten Zeitkosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen, welche die Agentur in Erwartung der Fortdauer des Auftrags eingegangen ist. Eine weitergehende Haftung des Kunden wegen Verschuldens und die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz bleiben unberührt.

7. Haftungsbeschränkung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet die Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Kardinalspflichten durch die Agentur, die zu sonstigen Schäden geführt hat, ist die Haftung der Agentur auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Nutzers aus Produkthaftung. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem halben Jahr ab Abnahme der Website und nach 4 Wochen ab Abnahme von Kampagnen & SEO-Maßnahmen. Dies gilt nicht, wenn die Agentur grobes Verschulden trifft. Die Agentur ist für die Inhalte, die der Nutzer bereitstellt, nicht verantwortlich. Darüber hinaus ist die Agentur auch nicht für die Inhalte der finalen Webseite verantwortlich. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Der Kunde hat die Agentur wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die diese wegen möglicher Rechtsverstöße gegen die Agentur herleiten können, freizustellen und der Agentur die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur nicht, wenn der Kunde vor oder nach der Datenübergabe keine Datensicherung vorgenommen hat. Die Agentur prüft die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer vorgeschlagenen Lösungen und Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns und den juristischen Grundkenntnissen, die üblicherweise von diesem erwartet werden dürfen. Sie ist nicht verpflichtet, ihre Entwürfe und Maßnahmenvorschläge vorher juristisch prüfen zu lassen.

(5) Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorgenommen wurde, obwohl die Agentur auf eventuell bestehende rechtliche Bedenken hingewiesen hatte oder wenn der Schaden aufgrund einer nach herrschender Lehrmeinung so nicht in jedem Fall zu erwartenden richterlichen Entscheidung eingetreten ist.

(6) Die Durchführung einer Rechtsberatung in Zusammenhang mit und obliegt dem Kunden zu eigenen Lasten. Die ggf. von der Agentur bereitgestellten Texte für die Datenschutzbestimmung müssen dabei selbst vom Kunden geprüft werden. Die Agentur ersetzt in keiner Weise eine Rechtsberatung, insbesondere nicht zu Fragen zum Datenschutz / zur DSGVO.

(7) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Sie tritt lediglich als Mittler auf.

8. Abrechnung und Preise

(1) Maßgeblich ist immer der in dem Auftrag genannte Preis, unabhängig davon, ob die von der Agentur erteilten Beratungen und übergebenen Ausarbeitungen beim Kunden Verwendung finden. Ist ein bestimmter Preis nicht vereinbart, berechnet die Agentur das geschuldete Honorar entsprechend der im Rahmen des Auftrags bereits berechneten Tages- und Stundensätze.

(2) Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und Abschlagszahlungen auf diese zu verlangen, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Bei der Entwicklung von Websites (Webdesign), kann die Agentur zu Beginn der Zusammenarbeit eine Anzahlung in Höhe von 50% veranschlagen. Die verbleibenden 50% werden erst nach der Übergabe, der final programmierten Website, fällig.

(3) Zahlungen auf End- und Abschlagsrechnungen sowie monatliche Betreuungspauschalen, haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug auf eines der von uns benannten Konten, zu erfolgen. Ausgenommen davon sind Rechnungen, auf denen ein explizites Datum genannt ist.

(4) Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Kunden rein netto fällig. Die Agentur tritt insoweit nicht in Vorlage für den Kunden. Die Agentur ist berechtigt, einen vor Zahlungseingang erteilten Mediaauftrag zu stornieren, wenn der Kunde einen fällig gestellten Betrag nicht unverzüglich auf eines der angegebenen Konten einzahlt und die Gutschrift nicht bis spätestens einen Tag vor Ablauf der für diesen Mediaauftrag geltenden Rücktrittsfrist erfolgt ist.

9. Rechte

(1) Von diesem Vertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Keine der Parteien wird sich auf Verabredungen berufen, die nicht schriftlich oder durch E-Mail-Kommunikation niedergelegt sind.

(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Bremen vereinbart.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht oder dafür Honorar gezahlt wurde. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

(4) Ist eine der dargelegten Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die der nichtigen oder fehlenden Vereinbarung wirtschaftlich in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt.

(5) Angebote sind, wenn dies nicht anders vermerkt ist, für 14 Tage nach Eingang gültig.

 

Bremen, 21. September 2020